Es muss nicht immer ein Hagelschauer sein… Ein größerer Stein oder ein herunterfallende Kastanie können ebenfalls die Ursache für eine lädierte Scheibe sein.
Ein Glasschaden sollte grundsätzlich immer behoben werden! Denn aus dem anfangs vermeintlich kleinen Problem kann unter Umständen auch ein Sicherheitsrisiko für Sie und Ihren Beifahrer entstehen.
Steinschläge im „Fernsichtfeld des Fahrers“ dürfen nicht repariert werden, da die Optik nicht zu 100 % wiederhergestellt werden kann. Das „Fernsichtfeld des Fahrers“ beschreibt der Gesetzgeber folgendermaßen: Mittig über dem Lenkrad 29 cm breit, nach oben und unten soweit das Wischerblatt reicht.
Unser Betrieb verfügt über modernste Technik zum Ein- und Ausbau als auch zur Reparatur Ihrer Frontscheibe, Heckscheibe, Windschutzscheibe oder Seitenscheibe.
In der Regel werden die Kosten für eine Steinschlagreparatur von Ihrer Kaskoversicherung übernommen. Die Selbstbeteiligung wird üblicherweise nicht in Abzug gebracht. Beim Scheibenaustausch tragen Teil- und Vollkaskoversicherte in aller Regel lediglich die Kosten in Höhe der Selbstbeteiligung (in der Regel € 150,00 - 300,00).
Gern übernehmen wir für Sie die Abwicklung mit Ihrer Kaskoversicherung.
Wir arbeiten nach Herstellervorgaben und unter Verwendung von Original-Ersatzteilen*.
* Original-Ersatzteile nach Definition der Kfz-GVO (EU) 461/2010 i.V.m. der ergänzenden Leitlinie Rn. 19.
Als Autoglas-Spezialist kümmern wir uns kompetent um Ihr Fahrzeug.
Sprechen Sie uns in allen Fragen rund um Reparatur und Austausch von Glasteilen an Ihrem Fahrzeug an.
Vereinbaren Sie einen Termin unter Telefon: 03521 - 463 3000 oder senden uns eine E-Mail an: info@autodienst-meissen.de
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